Rechtsanwalt
Markus Hermann
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Adoption von Stiefkindern nun auch ohne Trauschein erlaubt

29.03.2021 20:44

Adoption von Stiefkindern nun auch ohne Trauschein erlaubt


Die Adoption von Stiefkindern ist nach einem neuen Gesetz nun auch für unverheiratete Paare möglich. Bisher durften Stiefkinder nur dann adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung jedoch 2019 für verfassungswidrig erklärt.


Nunmehr ist eine Stiefkindadoption immer dann möglich, wenn eine stabile / verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt. Dies nimmt der Gesetzgeber an, wenn das Paar seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat.


Im Jahr 2017 gab es in Deutschland knapp 2.400 Stiefkindadoptionen bei verheirateten Paaren, durch die Ausweitung auf unverheiratete Paare wird erwartet, dass sich die Anzahl pro Jahr um etwa 250 erhöht.


Bei Rechtsfragen zur Adoption hilft Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht M. Hermann weiter.

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