Rechtsanwalt
Markus Hermann
Der einzige Rechtsanwalt mit Doppel-Qualifikation Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht im Landkreis Landshut – auch in Corona-Zeiten für Sie da!

Außerhalb des Zivilrechts

Geht es um Strafrecht oder Öffentliches Recht (z.B. Baurecht), verweise ich aufgrund meines Tätigkeitsschwerpunktes im Zivilrecht und meiner Spezialisierungen im Erbrecht und Familienrecht (s.o.) gerne auf kompetente Kollegen.

Natürlich haben Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina auch diese Rechtsgebiete umfasst, sodass ich als sog. „Volljurist“ nachweislich zur Juristerei auch insoweit befähigt bin. Im Strafrecht habe ich im 5. Studiensemester sogar eine Auszeichnung von der Uni für die semesterbeste Klausurleistung erhalten.

Aber auch hier gilt: Wer rastet der rostet. Heißt ich bin seit längerem schon nicht mehr tätig in diesen Rechtsgebieten. Anders als in meinen Kompetenz-Bereichen Erbrecht und Familienrecht überwache ich hier die Rechtsentwicklung nicht, mir sind die aktuelle Rechtsprechung und die gängigen Verwaltungsrichtlinien hier nicht geläufig, die zuständigen Richter kennen einen nicht wirklich, und speziell das Strafrecht hat dann in der Praxis auch noch ganz eigene Abläufe (z.B. „Deals“). Sich hier (wieder) zurechtzufinden wäre für mich mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, was unökonomisch wäre, und Arbeitsweise und Ergebnis sind für den rechtssuchenden Mandanten oftmals nicht wirklich völlig befriedigend.
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